Tanzturnier 2017
Die Ausschreibung zum 11. Heinsberger Freundschaftsturnier im karnevalistischen Tanz (Termin: 05.03.2017) finden Sie HIER als PDF-Datei oder unten als TextDen Anmeldebogen finden Sie HIER
Veranstalter und Ausrichter:
KG Kemper Gröne e.V. und KG Karker Rabaue e.V.
Ausrichter: KG Kemper Gröne e.V. und KG Karker Rabaue e.V.
Anschrift: Jenny Peggen
Hochbrücker Straße 82a
52525 Heinsberg-Kempen
Telefon: 0 2452 / 88038
Mobil: 0172 – 9443812 E-Mail :hscherrers@gmx.de
Termin/Beginn: Sonntag, den 05. März 2017
Einlass 7.30 Uhr, Beginn 9.00 Uhr Bambini, Jugend und Junioren Paare sowie Tanzgarden, im Anschluss Siegerehrung. Nach der Siegerehrung eine Pause von ca. 60 Minuten. Im Anschluss tanzen die Junioren und Aktiven. Nach jeder Disziplin ist die entsprechende Siegerehrung.
Austragungsort: Bürgerhalle in 52525 Heinsberg-Karken, Am Woom 2.
Während der Veranstaltung ist das Rauchen, sowie das Filmen der Auftritte in der Halle verboten.
Altersguppen: Bambinis = Jahrgang bis 2012
Jugend = Jahrgang 2006 - 2011
Junioren = Jahrgang 2002– 2005
Ü 15 = Jahrgang 2001 und älter
Die Altersklasseneinstufung richtet sich nach dem Jahr der laufenden Session in dem die Deutschen Meisterschaften des BDK stattfinden.
Die Bedingung der Altersklasse bei den Tanzgruppen gilt als erfüllt, wenn die Mitglieder der Gruppe das vorgeschriebene Alter haben. Wenn ein Mitglied der Gruppe älter ist, wird in der älteren Gruppe gestartet.
In einer Gruppe dürfen nur Tänzer(innen) aus zwei aufeinander folgenden Altersklassen auftreten.
Bei den Tanzpaaren startet das Paar in der Altersgruppe, dem der ältere Teil des Paares angehört, wenn der Altersunterschied der Partner nicht mehr als 36 Monate beträgt.
Eine Alterskontrolle wird anhand von vorhandenen BDK-Tanzturnier-Ausweisen durchgeführt.
Ohne BDK Tanzturnierausweise ist eine Teilnahme nicht möglich.
Disziplinen: Tanzpaare
Tanzgarden
Gemischte Garden
Tanzmariechen
Schautänze
Startfolge:Bambini & Jugend:Tanzpaare, Tanzgarden, Tanzmariechen und Schautänze
Junioren:Tanzpaare, Tanzgarden, Tanzmariechen u. Schautänze
Ü15:Tanzpaare, Tanzgarden, männlicher oder gemischter Garden,
Tanzmariechen und Schautänze
Bühne: Bühnengröße: ca. 11 m x 8 m
Aufmarsch in Blickrichtung zur Bühne von rechts
Abmarsch in Blickrichtung zur Bühne nach links
Musik: a) Es darf nur nach eigenen CD`s getanzt werden.
b) für jeden Tanz ist eine gesonderte CD vor Beginn der jeweiligen Disziplin bei der Turnierleitung abzugeben.
c) Die CD darf außer der Musik, die für den Tanz bestimmt ist, keine weiteren Tonaufnahmen enthalten.
d) Jede CD muss wie folgt beschriftet sein:
·Name und Sitz der Gesellschaft
·Disziplin
Für die sachgemäße Behandlung und einwandfreie Rückgabe wird Garantie übernommen.
e) Musik für Ein- und Ausmärsche stellt der Veranstalter.
Für Schautänze sind eigene Aufmarschmusiken erlaubt. Wenn eigene
Aufmarschmusik benutzt wird, muss dies auf der CD und bei der
Anmeldung vermerkt werden.
Zulassung:Alle Gesellschaften die dem BDK angeschlossen sind.
GEMA:Alle Gesellschaften, die ihre aktiven Teilnehmer über den zuständigen
Regionalverband der GEMA gemeldet und ihre GEMA-Gebühren
Entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt.
Es muss die Gema Nr. des Gardevertrages angegeben werden.
Vereine, die ihre Teilnahme nicht der GEMA gemeldet haben, werden nicht zugelassen.
BDK-Nr.:Die BDK-Mitgliedsnummer ist zwingend anzugeben, da sonst keine Anmeldung möglich ist.
Turnierordnung: Es gelten die Richtlinien der BDK – Tanzturnierordnung in der z. Zt.
gültigen Fassung, bezogen auf unserem Verband die Nebenordnung Nr.3 des VKAG mit der Fassung vom 08.11.2012, sowie die vorliegenden Teilnahmebedingungen, zu finden unter www.grenzland.........
Wertungskriterien können im Internet www.karnevaldeutschland.de
abgerufen werden.
Teilnehmer, die bei BDK ( RKK,IDA,FEN,DVG )– Turnieren innerhalb von 2 Jahren (Stichtag ist der Tag des Turniers) gestartet sind, sind mit einem
„ *“ (Stern) zu kennzeichnen. Es wird eine Siegerehrung für „Nicht-Turniertänzer“ und „Turniertänzer“ erfolgen.
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, die keine BDK (RKK, IDA, FEN, DVG)–Turnieren oder sonstige Qualifikationsturniere besuchen, bzw. Teilnehmer, die in den letzten 2 Jahren (Stichtag ist der Tag des Turniers) nicht an diesen Turnieren teilgenommen haben.
Auslosung: Die Reihenfolge der Auftritte werden am Dienstag, den 14. Februar 2017, 19.00 Uhr in der Gaststätte Randerath, Haarener Straße 1, 52525 Heinsberg-Karken ausgelost.
Der Ausrichter behält sich vor, nur die gemeldeten Disziplinen auszulosen, deren Startgebühren bis zum Tage der Auslosung beim Ausrichter eingegangen sind.
Preise: Als Preise sind ausgesetzt:
Pokale und Urkunden für die drei Erstplazierten jeder Disziplin und Kategorie.
Wanderpokal für die Tageshöchstwertung
Erinnerungsurkunden für alle Teilnehmer.
Startgeld: Das Startgeld beträgt je Auftritt 13,00 €. Das Startgeld muss bis zum
14. Februar 2017 auf das Konto der KG Kemper Gröne e.V., IBAN DE94370694122008856012, BIC GENODED1HRB, überwiesen werden. Für Abmeldungen nach der Auslosung wird das Startgeld nicht erstattet.
Eintrittskarten: Tageskarten für Zuschauer 5,00 € sind an der Tageskasse zu erhalten. Aktive Tänzerinnen und Tänzer sowie deren Trainer oder Betreuer (pro Auftritt nur eine Person) haben freien Eintritt.
Anmeldung: Eine Anmeldung ist nur mit den dafür vorgegebenen Anmeldeformularen möglich!
Dazu gehören auch die ausgefüllten Teilnehmerlisten!
Meldeschluss: 14. Februar 2017 (Datum des Poststempels)
Bewertung: Die Bewertung erfolgt durch die Verbands-Jury, bestehend aus 9 Juroren,
von denen 7 ständig werten, auf Basis der z. Zt. gültigen Tanzturnier-ordnung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Beratertisch: Eine beratende Person steht dem Trainer während der Auftritte seiner Aktiven zur Verfügung. Hier werden Tipps und Anregungen zur Verbesserung des Tanzes weitergegeben.
Verpflichtungen: Gesellschaften oder Vereine, die ihre Meldung nach den 26.01.2016 (nach der Auslosung) zurückziehen, verpflichten sich, noch nicht eingezahlte Startgelder zu entrichten bzw. verzichten auf die Rückzahlung bereits gezahlter Startgelder. Gesellschaften oder Vereine, die ihre Meldung vor dem 14.02.2017 (vor der Auslosung) zurückziehen, verpflichten sich zur Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €, die vom Ausrichter von den bereits überwiesenen Startgelder einbehalten werden.
Neu: Dieses Turnier unterliegt den Vereinbarungen zwischen dem Bund Deutscher Karneval, dem Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport, dem Deutschen Tanzsportverband und dem Deutschen Sportbund.
Deshalb ist es strengstens untersagt, Medikamente einzunehmen oder zu verwenden, die auf der internationalen Dopingliste stehen!
Schlussbestimmung: Mit Abgabe der Meldeformulare und der dazugehörigen rechtsverbind-
lichen Unterschrift werden die vorstehenden Bedingungenvollinhaltlich anerkannt.
Jeder Verein stimmt mit der Anmeldung zu diesem Turnier der Veröffentlichung seiner Darbietungen durch den VKAG in den Medien zu. Der Verein ist verpflichtet, jeden angemeldeten Aktiven auf diese Bestimmung hinzuweisen und haftet dem VKAG gegenüber dafür, dass keiner dieser Regelung widersprochen hat.
Filmaufnahmen und Videoaufzeichnungen sind grundsätzlich nicht
erlaubt. Ausgenommen davon sind Archivaufnahmen, die der VKAG
selbst vornimmt.
Fotografieren ist zulässig, jedoch nicht vor dem Tisch der Juroren und auf
der Bühne
An die Aktiven und Betreuer:
Die Umkleideräume befinden sich im Gebäude. In den Umkleideräumen besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Die Betreuer sind angehalten, auf die Ordnung ihrer Schützlinge zu achten.
Für Garderobe und persönliche Wertgegenstände haftet der Veranstalter nicht.
Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.